.png)
AGB
§ 1: Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Vertragsabschluss eines Betreuungs- und Reinigungsvertrages erfolgt allein auf Basis der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus erfolgen alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen von Hausmeisterservice Schwartz(nachfolgend HMS genannt) ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn kein ausdrücklicher Widerspruch gegen diese durch HMS besteht, grundsätzlich nicht anerkannt. Gilt abweichendes, so erfolgt eine Anerkenntnis von abweichenden Lieferbedingungen in einer gesonderten schriftlichen Erklärung. Erfolgt diese nicht, werden die AGB des Kunden explizit nicht anerkannt.
Der Kunde erkennt durch Annahme des Vertrages in schriftlicher Form an, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den abgeschlossenen Vertrag Gültigkeit besitzen. Die Anerkenntnis erfolgt mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. mit der Auftragsbestätigung per elektronischer Datenübermittlung (Messenger,E-mail etc.)
Dies gilt auch für zukünftige Folgeaufträge, Vertragsabschlüsse und laufende Vertragsbeziehungen.
Werden individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen, besitzen die AGB ausschließlich ergänzende Gültigkeit. Widersprechen sich individuell getroffene vertragliche Vereinbarungen und AGB, so haben die individuell getroffenen Vereinbarungen grundsätzlich Vorrang.
Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen gelten nur dann als rechtswirksam, wenn diese durch HMS in vertraglicher Form oder in Form einer Auftragsbestätigung bestätigt worden sind.
§ 2: Leistungen von HMS
HMS verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. des jeweiligen Vertrages genannten Leistungen so schnell wie möglich ordentlich, gewissenhaft und zuverlässig auszuführen. Sollten Erschwernisse auf die HMS keinen Einfluss hat (wie z.B. Wetter, Lieferengpässe, Krankheit o.ä.) zu Verzögerungen und verlängert sich somit die Leistungszeit, so ist HMS berechtigt, die vertraglich vereinbarten Arbeiten zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuführen.
Die Leistungen werden grundsätzlich wie im Angebot und später in Auftragsbestätigung/im Vertrag vereinbart ausgeführt.
Leistungsänderungen und Leistungsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform durch hierzu autorisierte Personen.
Die zur Reinigung und für den Hausmeisterservice notwendigen Gerätschaften und Materialien bleiben grundsätzlich Eigentum von HMS
§ 3: Leistungspflichten des Kunden
Zu den Leistungspflichten des Kunden gehört grundsätzlich die Einweisung der HMS Mitarbeiter in das zu bewirtschaftende Objekt. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet, die Mitarbeiter von HMS in sämtliche technische Einrichtungen und in die Gesamtanlage einzuweisen. Auf mögliche Gefahrenquellen hat der Kunde dabei gesondert hinzuweisen.
Sollten Vereinbarte Termine von Seiten des Kunden nicht wahrgenommen werden können, erbitten wir eine Absage 24h vor Stattfinden des Termines. HMS vereinbart zeitnah einen neuen Termin mit Ihnen. Sollte der zweite Termin ebenfalls von Seiten des Kunden nicht eingehalten werden, erheben wir 25% der vereinbarten Vertragssumme.
Der Kunde ist weiterhin verpflichtet gegenüber HMS und seinen Mitarbeitern ohne Mehraufwand und zusätzliche Berechnung warmes oder kaltes Wasser und den erforderlichen Strom für den Betrieb notwendiger Maschinen in dem für die Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Umfange zur Verfügung zu stellen.
§ 4: Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Angebote sind 6 Wochen nach Abgabe durch HMS grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag wird grundsätzlich in schriftlicher Form abgeschlossen und kommt grundsätzlich durch beiderseitige Unterzeichnung von Auftragnehmer und Auftraggeber zustande.
Kommt ein Vertrag aufgrund mündlicher Auftragserteilung zustande, so kommt dieser unter Zugrundelegung eines schriftlichen Angebotes und einer daraus resultierenden Auftragsbestätigung gegenüber dem Kunden durch HMS zustande.
§ 5: Vertragskündigung
Bei unberechtigter, außerordentlicher Kündigung durch den Kunden, egal aus welchem Grunde, ist dieser verpflichtet gegenüber HMS eine Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 80 % der Vergütung zu zahlen, welche HMS bis zum Vertragsende erhalten hätte. Falls die Firma HMS schon Materialien gekauft hat kommen diese Kosten noch dazu. Darüber hinaus geltend zu machende Schadensersatzansprüche seitens HMS bleiben davon unberührt.
§ 6: Abnahme der zu erbringenden Leistungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen des HMS nach deren Beendigung noch am selben Tage zu besichtigen und die ordnungsgemäße Durchführung gegenüber HMS durch sein Namenszeichen und seine Unterschrift zu bestätigen.
Verzichtet der Kunde auf eine Besichtigung und Begehung und erfolgt somit innerhalb angemessener Frist keine Genehmigung (innerhalb des Leistungstages), so gilt die Leistung als vertragsgerecht und vertragsgegenständlich ausgeführt.
Eine etwaige Mängelrüge ist sofortig an den HMS weiterzugeben.
Bei einmaligen Hausmeister- und Reinigungsleistungen (z.B. Bauendreinigung, Entrümpelung, etc.) erfolgt eine Abnahme durch den Kunden innerhalb einer Frist von
3 Tagen nach schriftlicher Meldung und Fertigstellung durch HMS. Kommt der Kunde innerhalb der Frist seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so gilt das Werk als abgenommen und genehmigt.
Werden vom Kunden bei vertraglich genau festgelegter Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so wird sich HMS um sofortige Nachbesserung bemühen. Für Schäden und Mängel welche auf eine Verletzung der Informationspflicht des Kunden zurückzuführen sind, kann keine Gewährleistung seitens HMS übernommen werden. Gleiches gilt im Übrigen, wenn der Kunde keine ausreichende Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der zu reinigender Flächen bereithält.
Kann ein Mangel nicht in angemessener Zeit behoben werden oder sind Nachbesserungsversuche für den Kunden nicht mehr zumutbar, so rückt an die Stelle der Nachbesserung eine Herabsetzung der Leistungsvergütung oder eine Vertragskündigung aus wichtigem Grunde. Liegen nur geringfügige Vertragsverletzungen vor und sind diese zu beseitigen, so kann die Vertragskündigung durch den Kunden nicht in Anspruch genommen werden.
§ 7: Preise und Leistungsvergütungen
Die im Angebot festgelegten Preise für den Service beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden tariflichen, gesetzlichen sowie sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Liegen Änderungen vor, so dürfen die Preise ebenfalls ohne Angabe von Gründen angepasst werden.
Alle in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Verträgen genannten Preise sind grundsätzlich Nettopreise.
§ 8: Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich fällige Rechnungsbeträge bis spätestens zum Ende des laufenden Monats nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das durch HMS benannte Konto anzuweisen. Eine Barzahlung ist ausschließlich an den Inhaber Vincent Schwartz, oder eine von ihm vorher genannten Vertreter zu leisten.
Wir behalten uns vor, außerhalb eines Radius von 15 km, ausgehend vom Firmensitz, eine Anfahrtspauschale von 0,50€/km zu berechnen.
Kommt der Kunde mit der Zahlung fällig gewordener Entgelte oder Vergütungen in Verzug, so ist HMS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.
Hält der Verzug des Kunden über 10 Tage hinaus an, so ist HMS berechtigt und verpflichtet den Kunden entsprechend über seine Zahlungssäumnis mittels Mahnungen auf diese Säumnis hinzuweisen. Für die erste Mahnung wird ein Betrag von 10,00 €, für die zweite Mahnung ein Betrag von 15,00 €, für die dritte ein Betrag von 20,00 € und schlussendlich in der Inkassostufe ein Betrag von mindestens 50,00 € erhoben.
§ 9: Haftung und Haftungsausschlüsse
HMS haftet ausschließlich für Schäden, die durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei der Durchführung vertraglich vereinbarter Leistungen entstehen oder durch diese schuldhaft verursacht werden.
Die Haftung für Schäden welche auf Objektmängel am betreuten Objekt zurückzuführen sind oder die Haftung für Betriebsstörungen jedweder Art sind ausgeschlossen. Gleiches gilt im Übrigen für Schäden welche auf behördliche Eingriffe, Streiks, Aussperrungen und Naturkatastrophen zurückzuführen sind.
Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund von unmittelbaren, mittelbaren oder Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 10: Datenschutz und Datensicherheit
HMS erhebt persönliche und institutionelle Daten ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung und Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden.
Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt lediglich im Rahmen schuldrechtlicher Verpflichtungen des Kunden, etwa bei Zahlungsverzug und gerichtlicher Geltendmachung von Forderungen der HMS gegenüber autorisierten Stellen. Hierzu zählen die Rechtsabteilung, eventuell beauftragte Inkassounternehmen, Rechtsanwälte oder Gerichte.
Ansonsten erfolgt keine Weitergabe persönlicher oder gar institutioneller Daten an Dritte unbeteiligte Parteien.
§ 11: Abschließende Regelungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des gesamten darauf aufbauenden Vertrages nach sich. In diesem Falle wird die unwirksam gewordene Regelung durch eine neue einvernehmliche Regelung ersetzt, die der ursprünglichen wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Übrigen für jedwede vertragliche Lücken.
Es gilt ausschließlich deutsches und europäisches Recht, jedoch unter Ausschluss des UN – Kaufrechts.
Soweit in den AGB keine Sonderregelungen vereinbart worden sind, so gelten die Bestimmungen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts einschlägig.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen aus dem zustande gekommenen Vertrag ist grundsätzlich der Ort, an dem die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht wird.